Unfallschaden am Auto: So reagieren Sie richtig

Unfallschäden am Auto können jeden Fahrzeugbesitzer treffen, oft unerwartet und mit weitreichenden Folgen. Ob durch einen Moment der Unachtsamkeit, einen unvorhergesehenen Zwischenfall auf der Straße oder durch das Verschulden anderer, die Auswirkungen eines Unfalls reichen von kleinen Dellen bis hin zu schweren strukturellen Schäden. Diese Situationen werfen viele Fragen auf: Was genau zählt als Unfallschaden? Wie sollte man im Falle eines Unfalls reagieren? Welche Schritte sind notwendig, um den Schaden zu beheben und die eigenen Rechte zu wahren?

Unfälle sind nicht nur eine Herausforderung in technischer Hinsicht, sondern können auch eine emotionale und finanzielle Belastung darstellen. Daher ist es entscheidend, gut informiert zu sein und zu verstehen, wie man am besten vorgeht. Von der ersten Reaktion am Unfallort über die Schadensdokumentation bis hin zur Entscheidung über Reparaturmaßnahmen – es gibt viele Aspekte zu berücksichtigen.

Wann spricht man von einem Unfallschaden?

Ein Unfallschaden am Auto bezeichnet jede Art von Beschädigung, die infolge eines Verkehrsunfalls entsteht. Diese Schäden können in ihrer Art und Schwere stark variieren und reichen von leichten Oberflächenschäden bis hin zu schweren strukturellen Beeinträchtigungen.

  • Oberflächenschäden: Dazu zählen kleinere Kratzer, Dellen oderKratzer ChipsAway Lackbeschädigungen, die durch leichte Kollisionen oder Streifunfälle verursacht werden. Solche Schäden beeinträchtigen in der Regel nicht die Sicherheit des Fahrzeugs, können aber dessen optischen Zustand und Wert mindern.
  • Strukturelle Schäden: Diese entstehen bei schwereren Unfällen und betreffen wichtige Teile des Fahrzeugs wie die Karosserie, den Rahmen oder sicherheitsrelevante Komponenten. Strukturelle Schäden können die Fahrsicherheit erheblich beeinträchtigen und erfordern oft eine umfassende Reparatur.
  • Bagatellschäden: Als Bagatellschaden werden geringfügige Beschädigungen bezeichnet, die keinen großen Einfluss auf den Wert oder die Funktionstüchtigkeit des Fahrzeugs haben. Hierzu zählen beispielsweise kleine Kratzer oder leichte Beulen.
  • Totalschaden: Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen (Unfallschaden höher als Autowert) oder eine Reparatur technisch nicht möglich ist. In solchen Fällen wird das Fahrzeug oft als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft, also ein Schaden, dessen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungsaufwand für ein gleichwertiges Kfz am Gebrauchtmarkt übersteigen.

Erste Schritte nach einem Autounfall

Nach einem Verkehrsunfall stehen viele Autofahrerinnen und Autofahrer unter Schock. Das Wichtigste ist aber, dass Sie möglichst ruhig bleiben und systematisch vorgehen, um die Folgen des Unfalls zu minimieren. Die Sicherheit aller Beteiligten steht dabei an erster Stelle. Achten Sie bei Ihrer Vorgehensweise auf die korrekte Reihenfolge:

  1. Unfallort sichern: Als erstes sollten Sie die Unfallstelle absichern. Schalten Sie die Warnblinkanlage ein und stellen Sie das Warndreieck auf, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen. Achten Sie dabei auf ausreichend Abstand zur Unfallstelle, sodass andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig reagieren können. Vergessen Sie die Warnweste nicht, bevor Sie das Fahrzeug verlassen.

  2. Erste Hilfe: Überprüfen Sie, ob jemand verletzt ist und leisten Sie gegebenenfalls Erste Hilfe. Bei Verletzungen oder wenn Sie sich nicht sicher sind, rufen Sie unverzüglich die Rettungsdienste an.

Hinweis

In Österreich ist es gesetzlich vorgeschrieben, bei Personenschäden oder erheblichem Sachschaden die Polizei zu informieren. Erstatten Sie also eine Anzeige und fordern Sie im weiteren Verlauf eine Kopie des Unfallprotokolls an. Kontaktieren Sie anschließend umgehend Ihre Versicherung und melden Sie den Unfall. Die meisten Versicherungen bieten eine 24-Stunden-Hotline an.

  1. Dokumentation: Als nächstes sollten Sie Fotos von der Unfallstelle, den beteiligten Fahrzeugen sowie von den Verkehrsschildern und der Umgebung anfertigen. Diese dienen im späteren Verlauf als Beweismaterial und können bei der Schadensregulierung eine essenzielle Rolle spielen.
  2. Kontaktdaten austauschen: Vergessen Sie nicht, Kontaktdaten mit allen Beteiligten auszutauschen. Das betrifft nicht nur Name und Kontaktmöglichkeiten, sondern, noch viel wichtiger, die Versicherungsnummer und den Versicherer. Verwenden Sie dafür den Europäischen Unfallbericht und füllen Sie dort alle 15 Punkte nach bestem Wissen und Gewissen aus. Achten Sie darauf, dass alle Felder leserlich ausgefüllt sind und verwenden Sie zur Fälschungssicherheit und für einen optimalen Durchschlag einen Kugelschreiber. Händigen Sie den Durchschlag dem Unfallgegner aus und behalten Sie das Original.

Tipp

Vermeiden Sie bei Unfällen mit Personenschaden, die Schuld direkt einzugestehen oder den Unfallhergang mit anderen betroffenen zu diskutieren – dies ist Sache der Versicherungen und der Polizei. Schlimmstenfalls schaffen Sie damit eine für Sie ungünstige Situation, die sich der Anwalt der Gegenseite zunutze macht.

Nach dem Unfall ist vor dem Unfall

Sind alle Formalitäten erledigt und alle Unfallbeteiligten in Sicherheit, beginnen die Aufräumarbeiten. Sollte Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig sein, wird ein Abschleppdienst notwendig. Sie haben dabei grundsätzlich das Recht, eine Werkstatt Ihrer Wahl zu bestimmen. Bei manchen Versicherungspolizzen kann aber festgehalten sein, dass Sie Ihr Fahrzeug in die nächstgelegene Werkstatt bringen müssen – in diesem Fall schränkt das die Auswahl enorm ein. Kontaktieren Sie im Idealfall ÖAMTC oder ARBÖ, um Ihr fahruntüchtiges Kfz abzuschleppen.

Bei Unfällen können sie ebenfalls Unterstützung anbieten, zum Beispiel beim Wegräumen von Unfalltrümmern, sofern dies sicher und im Rahmen ihrer Möglichkeiten liegt. Für größere Aufräumarbeiten und insbesondere bei Unfällen mit verletzten Personen oder erheblichen Gefahren wird in der Regel die Feuerwehr hinzugezogen. Das müssen aber in der Regel nicht Sie selbst erledigen, sondern diese werden von der Exekutive angefordert.

Versicherungsabwicklung bei Unfallschäden

Die Abwicklung von Unfallschäden mit der Versicherung kann je nach gewähltem Schutz unterschiedlich ausfallen. Es ist entscheidend zu verstehen, wie sich die Deckung bei einer Teilkasko- und einer Vollkaskoversicherung unterscheidet, um im Schadensfall richtig handeln zu können.

Bei einer Teilkaskoversicherung sind Sie gegen eine Reihe von Schäden versichert, die nicht durch einen Verkehrsunfall entstehen, wie etwa Diebstahl, Glasbruch, Elementarschäden, Marderbiss oder Brand. Im Falle eines Unfalls bietet diese Versicherungsart jedoch keinen Schutz für Schäden an Ihrem eigenen Auto, es sei denn, der Unfall wurde durch ein plötzliches Ereignis wie z. B. einen Zusammenstoß mit Tieren verursacht.

Im Gegensatz dazu greift die Vollkaskoversicherung auch bei Unfallschäden am eigenen Fahrzeug, selbst wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben. Darüber hinaus sind Sie mit einer Vollkaskoversicherung gegen Vandalismus und bei Unfällen mit unbekannten Tätern – also bei Fahrerflucht – abgesichert. Bei einem „Unfallschaden mit Fahrerflucht“ kann die Vollkasko den Schaden am eigenen Auto übernehmen, während die Teilkasko hierfür keine Deckung bietet.

Sollte der Unfallgegner nach einem Unfall nicht ermittelbar sein, wird üblicherweise die eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen. Es ist jedoch wichtig, den Unfall umgehend der Polizei zu melden und das Ereignis genau zu dokumentieren, um die Wahrscheinlichkeit einer Kostenerstattung zu erhöhen. Viele Versicherungen setzen voraus, dass bei Fahrerflucht ein Polizeiprotokoll vorliegt, damit der Schaden über die Kaskoversicherung abgewickelt werden kann.

TIPP

Ein verschwiegener Unfallschaden kann hingegen zu Komplikationen führen. Sollten Sie ein Fahrzeug erwerben und später feststellen, dass dieses einen nicht gemeldeten Schaden aus der Vergangenheit aufweist, kann das nicht nur den Wert des Fahrzeugs schmälern, sondern auch Probleme mit der Versicherung nach sich ziehen, wenn Sie den Schaden erst nach dem Kauf melden. Daher ist es ratsam, vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens einen unabhängigen Gutachter einzuschalten, um verborgene Schäden zu identifizieren.

Unfallschaden: Gutachter oder Werkstatt?

Oftmals stellt sich nach einem Unfall die Frage, ob Sie den Unfallschaden begutachten lassen sollen, bzw. zum Unfallschaden Sachverständiger oder Gutachter hinzuziehen. Die Entscheidung zwischen einem unabhängigen Gutachter oder einem direkten Besuch in der Werkstatt Ihres Vertrauens hängt von mehreren Faktoren ab – und oftmals hat auch die Versicherung (entweder Ihre eigene oder die des Unfallgegners) selbst das letzte Wort.

Die Frage lautet daher vielmehr: Gutachter und Werkstatt? Konkret läuft die Schadensabwicklung über die Versicherung nämlich so ab, dass Sie nach der Schadensmeldung bei der Versicherung entweder selbst einen Gutachtertermin wählen können, oder Sie bringen das Kfz direkt in die Werkstatt und diese übernimmt die Bestellung eines Gutachters im Rahmen der Reparaturarbeiten. Es kann aber auch der Fall sein, dass bei sehr geringen Schadenssummen gar kein Gutachter notwendig wird und der Schaden umgehend behoben werden kann. Warten Sie aber dennoch unbedingt die Rückmeldung Ihrer Versicherung ab, um die nächsten Schritte zu planen. Nach der Schadensmeldung beginnt in der Regel folgender Ablauf:

  1. Zuerst begutachtet der unabhängige Gutachter oder Sachverständige den Unfallschaden. Sie erstellen ein detailliertes Gutachten, das den Umfang des Schadens, die benötigten Reparaturen und die voraussichtlichen Kosten festhält. Dieses Gutachten dient als Grundlage für die Schadensregulierung.
  2. Auf Grundlage des Gutachtens kann die Werkstatt einen Kostenvoranschlag erstellen, der die Reparaturkosten und den Arbeitsaufwand berücksichtigt. Dieser Kostenvoranschlag wird oft an die Versicherung weitergeleitet, um die Schadensregulierung zu beantragen.
  3. Die Versicherung prüft sowohl das Gutachten als auch den Kostenvoranschlag. In vielen Fällen kommt es zu einer Abstimmung zwischen der Versicherung, dem Gutachter und der Werkstatt, um sicherzustellen, dass alle Parteien mit den geplanten Reparaturen und den Kosten einverstanden sind.
  4. Nach der Zustimmung zur Schadensregulierung durch die Versicherung führt die Werkstatt die Reparaturen gemäß den im Kostenvoranschlag und im Gutachten festgelegten Vorgaben durch.
  5. Nach Abschluss der Reparaturen und der Qualitätskontrolle werden die Rechnungen und Belege an die Versicherung weitergeleitet, um die Schadensregulierung abzuschließen.

Unfallschaden reparieren lassen

Sobald Sie eine Werkstatt Ihres Vertrauens gefunden haben, vereinbaren Sie einen Termin für eine erste Begutachtung. Bei diesem Termin werden die Schäden an Ihrem Fahrzeug aufgenommen und ein Kostenvoranschlag erstellt. Dieser dient als Grundlage für die Versicherung, um die Kostenübernahme zu klären. Vergewissern Sie sich, dass alle Schäden dokumentiert sind und diskutieren Sie die Reparaturmethoden. Fragen Sie nach Originalersatzteilen und stellen Sie sicher, dass Sie eine Garantie auf die Reparaturleistungen erhalten.

Es ist auch empfehlenswert, dass Sie sich über den voraussichtlichen Zeitrahmen der Reparatur informieren, damit Sie Ihre Mobilität entsprechend planen können. Sie sind unschlüssig bezüglich der Werkstattwahl? ChipsAway bildet mit seinem österreichweiten Werkstättennetz eine empfehlenswerte Option. Mit einem ausgeprägten Fokus auf Kundenzufriedenheit sowie einer langjährigen Expertise im Bereich Lack– und Blechschäden können wir stets eine hochwertige und zeitsparende Reparatur Ihres Fahrzeugs gewährleisten. Dadurch ist das Thema Unfallschaden am Auto mit möglichst geringem Aufwand erledigt. Darüber hinaus bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die gesamte Versicherungsabwicklung und Klärung zu übernehmen, inklusive eines Gutachter-termins direkt in unserer Filiale.

Wenn sich die Reparatur nicht mehr lohnt

Manchmal kann es wirtschaftlich sinnvoller sein, einen Schaden am Auto nicht reparieren zu lassen und eine Wertminderung bei Unfallschaden in Kauf zu nehmen. Das gilt insbesondere dann, wenn die Reparaturkosten den tatsächlichen Wert des Fahrzeugs übersteigen oder es sich um einen älteren Wagen handelt, bei dem die Instandsetzung nicht mehr wirtschaftlich wäre. Kleinere kosmetische Beschädigungen wie leichte Kratzer oder Dellen können oft ohne Reparatur belassen werden, wenn Sie als Besitzer damit einverstanden sind und kein Sicherheitsrisiko besteht. Das hat aber auch eine Kehrseite: Sie senken dadurch nicht nur den Wiederverkaufswert Ihres Kfz, sondern müssen den Unfallschaden auch beim Verkauf offenlegen – und ein Unfallwagen verkauft sich häufig weit unter dem erzielbaren Wert.

Häufige Fragen zu Unfallschäden am Auto

Ein Unfallschaden ist jegliche Beschädigung an Ihrem Fahrzeug, die durch einen Verkehrsunfall verursacht wurde. Dazu zählen nicht nur offensichtliche Schäden wie Dellen und Kratzer im Blech oder Lack, sondern auch versteckte Schäden am Fahrwerk, an der Elektronik oder an der Mechanik, die erst bei einer genaueren Untersuchung feststellbar sind.

Wenn der Verursacher eines Unfalls Fahrerflucht begeht und nicht ermittelt werden kann, tritt in der Regel Ihre eigene Kaskoversicherung für die Schäden ein, sofern Sie über eine Vollkaskoversicherung verfügen. Bei lediglich einer Teilkasko oder Haftpflichtversicherung besteht die Möglichkeit, dass Sie auf den Kosten sitzen bleiben, es sei denn, Ihre Versicherung deckt diesen Fall mit einer Sonderregelung ab. Darüber hinaus kann in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen der Verkehrsopferfonds bei Fahrerflucht einspringen.

Die Zeit, um einen Unfallschaden zu reparieren, hängt von mehreren Faktoren ab, einschließlich der Art des Schadens und der Bedingungen Ihrer Versicherungspolizze. Es ist wichtig, dass Sie den Schaden so schnell wie möglich Ihrer Versicherung melden. Versicherungen setzen häufig Fristen für die Meldung und Reparatur von Unfallschäden, welche üblicherweise zwischen einigen Tagen bis zu einer Woche nach dem Unfallereignis liegen. Bei der Reparatur selbst gibt es meist keine gesetzliche Frist, aber es ist ratsam, sie zeitnah durchführen zu lassen, um weitere mögliche Schäden (Rost etc.) und Wertverlust zu vermeiden.

Unfallschäden am Auto werden in der Regel von einem Kfz-Sachverständigen oder Gutachter begutachtet, der meist von Ihrer Versicherung beauftragt wird. Zwar ist es auch möglich, dass Sie selbst einen Gutachter beauftragen, jedoch ist diese Praxis überaus unüblich. Die Experten sind speziell ausgebildet, um den Schaden zu bewerten und die Kosten für eine Reparatur zu ermitteln. In offensichtlichen Fällen kann auch die Werkstatt eine erste Einschätzung des Schadens vornehmen.

Sollte es zu einem weiteren Unfall kommen und Ihr Fahrzeug weist bereits einen nicht reparierten Unfallschaden auf, ist es zwingend erforderlich, diesen Umstand Ihrer Versicherung und dem Gutachter gegenüber offen zu legen. Der Gutachter wird die Schäden individuell bewerten und feststellen, welche Schäden dem ersten und welche dem zweiten Unfall zuzuschreiben sind. Eine ehrliche Kommunikation ist hierbei der Schlüssel, um Missverständnisse und Probleme bei der Schadensregulierung sowie etwaige Schadensersatzzahlungen zu vermeiden.