Autounfall – Was müssen Sie tun? – Ihre Notfall-Checkliste

Ein Auto- oder Motorradunfall ist ein Ereignis, das niemand erleben möchte. Trotzdem passieren täglich zahlreiche Unfälle auf unseren Straßen. Ob kleiner Auffahrunfall oder schwerer Crash mit Verletzten, die Frage danach, was bei einem Verkehrsunfall zu tun ist, stellt sich in jedem Szenario. Wir klären auf, was Sie im Falle eines Unfalls beachten sollten und welche rechtlichen und versicherungstechnischen Aspekte auf Sie zukommen können.

Erste Schritte nach einem Unfall mit Personenschaden

Direkt nach einem Unfall ist der Adrenalinspiegel in der Regel entsprechend hoch und es fällt oft schwer, sich an die korrekte Vorgehensweise im Sinne der Rettungskette zu erinnern. Bewahren Sie möglichst Ruhe und versuchen Sie, überlegt zu handeln. Gehen Sie im Idealfall strikt nach unserer Checkliste vor, um möglichst wenig wertvolle Zeit verstreichen zu lassen.

1. Absicherung der Unfallstelle

Bevor Sie aus dem Auto steigen, sollten Sie die Warnblinkanlage einschalten, um anderen Fahrzeugen die Gefahrensituation zu signalisieren. Ziehen Sie Ihre Warnweste an und achten Sie darauf, Ihr Smartphone bei sich zu führen, bevor Sie das Fahrzeug verlassen. Das Warndreieck sollte in einem angemessenen Abstand zur Unfallstelle aufgestellt werden, insbesondere wenn die Sichtverhältnisse schlecht sind oder die Unfallstelle hinter einer Kurve liegt. Als Faustregel gilt, dass nachkommende Fahrzeuge noch sicher ausweichen oder anhalten können. Innerorts haben sich hier rund 50 Meter etabliert, außerorts sind das gerne auch 100 und auf Autobahnen 150 Meter.

2. Situationsbewertung 

Bevor Sie den Notruf wählen, machen Sie sich ein Bild von der Lage. Überprüfen Sie, wie viele Personen verletzt sind und in welchem Zustand sie sich befinden. Das hilft Ihnen dabei, wichtige Informationen an die Rettungsdienste weiterzugeben, sodass diese auch angemessen reagieren können. Sollte es Verletzte geben, scheuen Sie nicht, den eCall direkt aus Ihrem Fahrzeug abzusetzen, sollte das nicht bereits automatisch passiert sein. Gehen Sie außerdem nicht davon aus, dass die Rettungskräfte direkt eine GPS-Ortung durchführen können und merken Sie sich Ihre Position. Straßenname und Straßenkilometer bzw. die Fahrtrichtung auf Autobahnen sind essenzielle Infos, die Sie unbedingt preisgeben sollten.

3. Notruf tätigen

Nach der Situationsbewertung und wenn Personen verletzt sind, sollten Sie umgehend die Rettung unter der Nummer 144 alarmieren. Bleiben Sie während des Gesprächs ruhig und folgen Sie den Anweisungen der Leitstelle. Bei Bedarf kann auch diese alle weiteren Einsatzdienste zum Unfallort entsenden, sollte beispielsweise die Feuerwehr notwendig sein. Vermeiden Sie aber auf jeden Fall alle weiteren (unnötigen) Gespräche, um für Rückfragen erreichbar zu sein und Zeit für Erste-Hilfe-Maßnahmen zu haben.

4. Erste Hilfe

Warten Sie nicht untätig auf die Ankunft der Rettungskräfte. Beginnen Sie mit der Ersten Hilfe, insbesondere wenn jemand bewusstlos ist oder nicht atmet. In solchen Fällen ist schnelles Handeln entscheidend:

  1. Überprüfen Sie den Zustand aller Unfallbeteiligten. Ist jemand nicht bei Bewusstsein oder atmet nicht? Beginnen Sie direkt mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung. Legen Sie die Person auf den Rücken, knien Sie sich neben sie und führen Sie abwechselnd 30 Herzdruckmassagen und 2 Beatmungen durch, bis der Rettungsdienst eintrifft.
  2. Versorgen Sie offene Wunden mit einem sauberen Verband, um die Blutung möglichst zu stoppen. Bei schweren Verletzungen ist es ratsam, den verletzten Körperteil ruhig zu stellen. Mit hochgelagerten oder zumindest angewinkelten Beinen können Sie bei Verletzten die Durchblutung in der oberen Körperhälfte steigern und einen Schockzustand im Idealfall verhindern.
  3. Warten Sie auf die Ankunft der Rettungskräfte. Folgen Sie deren Anweisungen und geben Sie alle relevanten Informationen zum Zustand der verletzten Person weiter.

5. Umgang mit mehreren Verletzten 

Wenn es mehrere Verletzte gibt, priorisieren Sie diejenigen, die am dringendsten Hilfe benötigen. Nicht ansprechbare Personen sollten zuerst versorgt werden. Im Idealfall können auch andere Unfallbeteiligte oder weitere Verkehrsteilnehmer helfen.

Die richtige Vorbereitung kann Leben retten

Zugegeben, Unfälle passieren meist dermaßen zufällig und unerwartet, dass eine konkrete Vorbereitung gar nicht möglich ist. Sie können sich nicht kontinuierlich Unfälle ausmalen, während Sie ein Fahrzeug lenken – das würde nämlich nicht nur Ihre Konzentration senken und das Unfallrisiko erhöhen, sondern das Fahren selbst wäre absolut unangenehm. Ein regelmäßiger Erste-Hilfe-Kurs ist aber eine gute Idee und kann Ihnen das nötige Wissen und die Selbstsicherheit geben, um in einer Notfallsituation richtig zu handeln. Es ist empfehlenswert, mindestens alle fünf Jahre einen Auffrischungskurs zu besuchen. Um auf Nummer sicher zu gehen, sind auch kürzere Intervalle ratsam.

Rechtliche Aspekte: KFZ-Unfall, was nun?

Nach einem Autounfall gibt es bestimmte Rechte und Pflichten, die Sie als Beteiligter kennen sollten. In Österreich ist es beispielsweise Pflicht, bei einem Unfall mit Personenschaden die Polizei zu rufen. Unabhängig davon, um welchen Grad Verletzung es sich handelt. Zudem müssen Sie Ihre Personalien und Versicherungsinformationen mit den anderen Beteiligten austauschen. Verwenden Sie dafür am besten direkt den Vordruck Europäischer Unfallbericht, den beide Teilnehmer ausfüllen. Nutzen Sie beim Ausfüllen stets einen Kugelschreiber und drücken Sie gerne etwas fester auf, sodass der Durchdruck ebenfalls leserlich ist.

Ein schriftlicher Unfallbericht ist nicht nur für die Versicherung wichtig, sondern kann auch bei rechtlichen Auseinandersetzungen eine entscheidende Rolle spielen. Dieser Bericht sollte alle relevanten Informationen enthalten, wie den Unfallhergang, die beteiligten Fahrzeuge und Personen sowie eventuelle Zeugen.

 

TIPP:

Achten Sie darauf, alle Daten möglichst leserlich einzutragen, vor allem Name und Versicherungsnummer – denn ohne diese kann eine Zuordnung oftmals eine Weile dauern. Und nicht immer läuft die Abwicklung mit lediglich dem Kfz-Kennzeichen reibungslos.

Was tun als Unfall-Verursacher?

Wenn Sie einen Unfall verursacht haben, ist es notwendig, unverzüglich den Schaden an Ihre Haftpflichtversicherung zu melden. Das Gesetz sieht hier einen Spielraum von 3 Tagen vor, es ist jedoch empfehlenswert, die Versicherung direkt zu informieren, sodass alle weiteren Vorgänge in Gang gesetzt werden und gegebenenfalls Gutachter beauftragt werden können. Reichen Sie eine detaillierte Schadensmeldung zusammen mit dem Unfallbericht ein. Halten Sie außerdem die Kontaktdaten aller am Unfall Beteiligten bereit und folgen Sie den Anweisungen Ihrer Versicherung, sodass diese mit der Schadensregulierung beginnen kann.

Was tun als Unfall-Geschädigter?

In der Regel sind zwar auch reine Blechschäden ohne Verletzte ärgerlich, aber auch weit weniger kompliziert in der Abwicklung. Eine genaue Dokumentation inklusive einiger Fotos schadet auch hier nicht, immerhin wird der Schaden ebenfalls über die Versicherungen der beteiligten Parteien abgewickelt. Füllen Sie gemeinsam mit dem Unfallgegner den Unfallbericht aus und notieren Sie alle Details. Später kann das nämlich nicht nur für die Versicherung selbst, sondern auch für notwendige Reparaturen, etwa bei Lack- und Blechschäden wichtig sein.
Wenn bei einem PKW-Unfall auch Eigentum wie Zäune, Verkehrsschilder oder Straßenlaternen beschädigt wurde, ist es wichtig, dies ebenfalls der Polizei und der Versicherung zu melden. Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und notieren Sie sich relevante Details für spätere Rückfragen. Wenn es sich nicht um öffentliches, sondern privates Eigentum handelt, ist es auch oft ratsam, den Eigentümer direkt zu informieren, sodass dieser Bescheid weiß und sich eine Anzeige gegen Unbekannt in der Regel erübrigt.

Was tun bei Blechschäden oder Sachschäden?

In der Regel sind zwar auch reine Blechschäden ohne Verletzte ärgerlich, aber auch weit weniger kompliziert in der Abwicklung. Eine genaue Dokumentation inklusive einiger Fotos schadet auch hier nicht, immerhin wird der Schaden ebenfalls über die Versicherungen der beteiligten Parteien abgewickelt. Füllen Sie gemeinsam mit dem Unfallgegner den Unfallbericht aus und notieren Sie alle Details. Später kann das nämlich nicht nur für die Versicherung selbst, sondern auch für notwendige Reparaturen, etwa bei Lack- und Blechschäden wichtig sein.

Wenn bei einem PKW-Unfall auch Eigentum wie Zäune, Verkehrsschilder oder Straßenlaternen beschädigt wurde, ist es wichtig, dies ebenfalls der Polizei und der Versicherung zu melden. Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und notieren Sie sich relevante Details für spätere Rückfragen. Wenn es sich nicht um öffentliches, sondern privates Eigentum handelt, ist es auch oft ratsam, den Eigentümer direkt zu informieren, sodass dieser Bescheid weiß und sich eine Anzeige gegen Unbekannt in der Regel erübrigt.

Unfall mit einem Mietwagen oder Leasingfahrzeugen

Ein Autounfall ist immer eine unangenehme Erfahrung, aber wenn es sich bei dem beteiligten Fahrzeug um einen Mietwagen oder ein Leasingfahrzeug handelt, sollten Sie noch folgende Punkte beachten:

  • Benachrichtigen Sie sofort nach dem Unfall den Autovermieter oder die Leasinggesellschaft. Das ist in der Regel ohnehin in den Miet- und Leasingbedingungen festgehalten.
  • Bei Mietautos ist eine ordentliche Dokumentation sowie ein Polizeibericht überaus sinnvoll, vor allem, um spätere Versicherungsfragen klären zu können.
  • Je nach Versicherungsschutz können für Sie als Mietwagenfahrer auch Kosten in Form eines Selbstbehalts zukommen.
  • Bei Leasingfahrzeugen sind Sie oftmals an eine bestimmte Werkstatt gebunden. Diese können Sie in der Regel dem Leasingvertrag entnehmen oder im Zweifelsfall nachfragen.
  • Da ein Unfall auch mit einer gewissen Wertminderung des Fahrzeugs einhergehen kann, ist es möglich, dass sich die Leasingraten oder der Restwert Ihres Kfz ändern. Klären Sie diese Fragen ebenfalls direkt mit der Leasinggesellschaft, um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.

Unfall im Ausland: Was tun?

Ein Autounfall im Ausland kann eine besonders stressige Erfahrung sein, da Sie sich mit unterschiedlichen Gesetzen, Verfahren und möglicherweise auch Sprachbarrieren auseinandersetzen müssen. Deshalb ist es wichtig, gut vorbereitet zu sein und im Notfall die richtigen Schritte zu unternehmen.

Verschuldeter oder unverschuldeter Unfall

Ein Unfall im Ausland erfordert genauso wie im Inland eine sorgfältige Dokumentation des Unfallhergangs. Es ist unerlässlich, die Polizei zu rufen und einen Unfallbericht anzufertigen. Beachten Sie, dass die Vorgehensweise je nach Land variieren kann. In einigen Ländern ist es beispielsweise üblich, dass die Polizei nur bei schweren Unfällen mit Personenschaden anrückt. Informieren Sie sich daher im Vorfeld über die landesspezifischen Gegebenheiten.

Versicherung und Pannendienste im Ausland

Es ist ratsam, immer die grüne Versicherungskarte und die Notfallnummern Ihrer Versicherung dabei zu haben. Diese Dokumente können im Falle eines Unfalls im Ausland von entscheidender Bedeutung sein. Die grüne Karte dient als internationaler Versicherungsnachweis und erleichtert die Schadensabwicklung. Die Notfallnummern auf deren Rückseite ermöglichen es Ihnen, schnell mit Ihrer Versicherung in Kontakt zu treten, um weitere Schritte zu besprechen.

Rechtliche Unterstützung

Die Rechtslage kann im Ausland komplizierter sein als in Österreich. Daher ist es ratsam, sich an einen Anwalt zu wenden, der mit dem Recht des jeweiligen Landes vertraut ist. Dies kann besonders dann wichtig sein, wenn es zu strittigen Fragen der Haftung kommt oder wenn Sie mit den lokalen Behörden in Kontakt treten müssen.

Kommunikation

Sprachbarrieren können die Situation zusätzlich erschweren. Wenn Sie die Landessprache nicht sprechen, können Übersetzungs-Apps eine große Hilfe sein. Alternativ können Sie auch jemanden um Hilfe bitten, der die Sprache spricht und Ihnen bei der Kommunikation mit den Behörden oder der Versicherung assistieren kann.

Häufige Fragen zum Verhalten nach einem Autounfall

Nach einem Autounfall ist es wichtig, zunächst die Unfallstelle zu sichern und, bei Personenschäden, die Polizei sowie gegebenenfalls den Rettungsdienst zu rufen. Dokumentieren Sie den Unfallhergang durch Fotos und Zeugenaussagen und tauschen Sie die Kontaktdaten mit den anderen Beteiligten aus. Informieren Sie so schnell wie möglich Ihre Versicherung und halten Sie alle relevanten Dokumente, wie beispielsweise den Europäischen Unfallbericht bereit.

Laut österreichischem Gesetz sind Unfallteilnehmer verpflichtet, bei einem Unfall mit Personenschaden die Polizei zu verständigen. In Fällen ohne Personenschaden, insbesondere bei nur kleineren Blechschäden, entscheiden sich die Beteiligten oft dazu, den Unfall ohne Polizei zu regeln. In solchen Fällen ist es umso wichtiger, den Unfallhergang gründlich zu dokumentieren und alle Kontaktdaten auszutauschen. Ein schriftlicher Unfallbericht, der von allen Beteiligten unterschrieben wird, kann hierbei sehr hilfreich sein. Der standardisierte Vordruck bietet im unteren Abschnitt ein wenig Platz für eigene Notizen.

Die Frage, was muss ich als Geschädigter nach Unfall oder Parkschaden tun, stellt sich häufig. Nach einem Autounfall sollten Sie unverzüglich Ihre Versicherung informieren, unabhängig davon, ob Sie der Verursacher oder der Geschädigte sind. Halten Sie alle relevanten Informationen und Dokumente bereit, um den Schadensfall so detailliert wie möglich zu melden. Dabei ist es sinnvoll, auch die Versicherung des Unfallgegners über den Sachverhalt in Kenntnis zu setzen – denn mit etwas Pech kann es durchaus vorkommen, dass der Unfallverursacher den Schaden gar nicht meldet.
Wenn Sie feststellen, dass Ihr geparktes Auto beschädigt wurde, sollten Sie sofort Fotos vom Schaden und der Umgebung machen. Diese können später als Beweismittel dienen. Auch bei einem Parkschaden ist es ratsam, die Polizei zu informieren, insbesondere wenn der Verursacher unbekannt ist.
Wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann, besteht die Möglichkeit, eine Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Dies ist vor allem dann notwendig, wenn das Ausmaß des Schadens höher ausfällt und Sie über eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung verfügen, die den Schaden möglicherweise abdecken könnte.

Bei einem Blechschaden ist es wichtig, Fotos vom Schaden und der Unfallstelle zu machen. Tauschen Sie Kontaktdaten mit den anderen Beteiligten aus und informieren Sie Ihre Versicherung. Nach Rücksprache mit Ihrer Versicherung können Sie direkt in eine Werkstatt Ihrer Wahl. ChipsAway ist beispielsweise spezialisiert auf große und kleine Autoschäden und bietet österreichweit flächendeckend ein verlässliches Netz aus kompetenten Werkstätten.

Fahrerflucht ist strafbar. Wenn der Unfallgegner die Unfallstelle verlässt, ohne seine Personalien zu hinterlassen, sollten Sie sofort die Polizei informieren und alle verfügbaren Informationen zum flüchtigen Fahrzeug notieren. Kennzeichen, Marke, Modell und Farbe sind dabei essenzielle Hinweise, die Sie der Polizei direkt mitteilen sollten, um eine Fahndung zu erleichtern.
In solchen Fällen stellt sich dann vor allem die Frage was Sie als Geschädigter bei Fahrerflucht tun sollten. Die Versicherung kann Sie über Ihre Rechte und Pflichten in einem solchen Fall aufklären und Ihnen dabei helfen, den Schaden so gut wie möglich zu regulieren. Je nach Art Ihrer Versicherungspolizze (Teilkasko oder Vollkasko) könnten Sie sogar für den Schaden entschädigt werden, auch wenn der Verursacher nicht gefunden wird. Zudem ist eine frühzeitige Meldung an die Versicherung oft Voraussetzung für eventuelle Leistungen.