Die Lichtanlage eines Fahrzeugs sorgt einerseits dafür, in jeder Situation die Fahrbahn und andere Verkehrsteilnehmer erkennen zu können. Andererseits ist sie ebenso dafür verantwortlich, das eigene KFZ zu beleuchten. Dadurch ist dieses für andere nicht nur besser sichtbar, sondern kann durch Signale auch eine Warnfunktion übernehmen. Eine ordnungsgemäße, intakte Beleuchtung am Auto trägt daher maßgeblich zur Sicherheit auf den Straßen bei und ist, insbesondere bei schlechter Sicht, unverzichtbar. Eine regelmäßige Kontrolle aller Lichter am Fahrzeug beugt nicht nur eventuellen Verwaltungsstrafen vor, sondern senkt auch das Unfallrisiko signifikant.
Wir zeigen Ihnen nicht nur, welche Autolichter in welchen Situationen eingesetzt werden, sondern ebenso, wie Sie diese im Falle eines Defekts wechseln und was Sie bei den diversen Lichteinstellungen am Fahrzeug beachten müssen.
Licht ist nicht gleich Licht. An Ihrem Fahrzeug sind mehrere unabhängige Leuchten installiert, welche für verschiedene Zwecke betätigt werden können. Zwar unterscheiden sich Schalter und Schaltwippen von KFZ zu KFZ, die Beschriftungen und Symbole folgen aber einer gewissen Norm.
Das Abblendlicht müssen Sie bei Dämmerung und Dunkelheit einschalten, unabhängig davon, ob die Straßen beleuchtet sind oder nicht. Außerdem ist das Abblendlicht vorgeschrieben, wenn eine eingeschränkte Sicht herrscht, wie zum Beispiel durch Regen, Schnee oder Nebel sowie in Tunneln. In letzteren müssen Sie auch bei guter Beleuchtung mit Abblendlicht fahren.
Aktiviert wird das Abblendlicht entweder über einen Drehschalter oder einen Schalthebel, beziehungsweise einen darauf sitzenden Drehknopf. Als Zeichen wird dafür ein schematischer Scheinwerfer mit vier schräg nach unten zeigenden Linien verwendet. Auf diese Weise aktivieren Sie zugleich die Rückleuchten Ihres Fahrzeugs und werden dadurch von anderen Verkehrsteilnehmern besser wahrgenommen. Ein eingeschaltetes Abblendlicht wird meist mit einer grünen Kontrollleuchte am Armaturenbrett dargestellt.
Sollte Ihr Auto noch mit keinem Tagfahrlicht ausgestattet sein, bestünde die Möglichkeit, stattdessen mit eingeschaltetem Abblendlicht auch tagsüber zu fahren. In Österreich steht Ihnen diese Entscheidung jedoch frei, ein eingeschaltetes Abblendlicht untertags ist nicht verpflichtend. Mit einer Reichweite von etwa 50 bis 75 Metern eignet sich diese KFZ Beleuchtung jedoch nicht für Geschwindigkeiten über 50 km/h.
Für eine optimale Ausleuchtung der Fahrbahn sorgt das Fernlicht. Der Lichtkegel hat eine Reichweite von bis zu 200 Metern, je nach Leuchtmittel und Einstellung. Sie dürfen das Fernlicht bei Dämmerung, Dunkelheit sowie schlechten Witterungsverhältnissen einsetzen, wenn die erlaubte Geschwindigkeitsbeschränkung jenseits der 50 km/h-Marke liegt. Auch im Ortsgebiet ist also das Fernlicht vereinzelt erlaubt, sofern die Straßenbeleuchtung nicht ausreicht und eine höhere Geschwindigkeit gefahren werden darf. Außerdem können Sie dieses Autolicht mit Hilfe der Lichthupe (kurzes Betätigen des Fernlichts) dafür nutzen, den entgegenkommenden Verkehr auf Gefahren aufmerksam zu machen. Polizeikontrollen fallen hier aber nicht unter den Begriff „Gefahr“.
In den meisten Fahrzeugen können Sie das Fernlicht per Wippschalter einschalten, indem Sie diesen entweder zu sich oder von sich wegziehen. Sie erkennen den Schalter am Fernlicht-Symbol, welches einen Scheinwerfer mit vier geradlinigen Strahlen darstellt. Ist das Licht an, leuchtet die Kontrolllampe in der Regel blau.
Die meisten Fahrzeuge (Baujahr 2011 und aufwärts) werden bereits ab Werk mit einem Tagfahrlicht ausgestattet. Dieses schaltet sich ein, sobald Sie die Zündung starten und erlischt, sobald Sie das Abblendlicht betätigen. Beide Beleuchtungen am Auto gleichzeitig zu nutzen ist dagegen nicht erlaubt.
Bedenken Sie jedoch, dass das Tagfahrlicht nur an der Fahrzeugfront installiert ist und das Heck des Fahrzeugs unbeleuchtet ist. Deshalb ist es ratsam, bereits bei schlechter Sicht oder Dämmerung auf das Abblendlicht umzuschalten.
Nicht nur bei Nebel, sondern auch tagsüber können Sie Nebelscheinwerfer nutzen. Dabei handelt es sich um tief montierte, breit strahlende Scheinwerfer, welche die Nebelschwaden unterleuchten sollen. Dadurch, und vor allem in Kombination mit dem Abblendlicht, bleibt die Fahrbahn auch bei schlechten Sichtverhältnissen erkennbar.
Nebelscheinwerfer lassen sich meist separat über einen Schalter an der Konsole oder am Lenkstockschalter bedienen. Das Symbol beinhaltet eine kleinere Linse als bei Abblend- und Fernlicht, sowie drei schräg nach unten zeigende Linien, welche mit einer Wellenlinie durchgestrichen sind. Im Betrieb leuchtet die Kontrolllampe meist grün.
Sobald Sie die bisher befahrene Straße verlassen oder Ihr Fahrzeug aus- oder einparken, müssen Sie das den anderen Verkehrsteilnehmern durch Betätigen des Blinkers mitteilen. Sie aktivieren diesen, indem Sie den linken Lenkstockschalter entweder nach unten (links blinken) oder oben (rechts blinken) drücken. Ebenso existiert eine Kontrollleuchte für jeweils einen Fahrtrichtungsanzeiger am Armaturenbrett, welcher bei eingeschaltetem Blinker ebenso blinkt.
Dieselben Leuchten macht sich die Warn- oder Alarmblinkanlage zu Nutze. Dabei werden sowohl die linken als auch die rechten Blinker angesteuert, sodass Ihr Fahrzeug von allen Seiten erkennbar ist. Aktivieren Sie diese Funktion jedoch nur, wenn Sie andere vor Gefahren warnen möchten, Ihr Fahrzeug eine Gefahr für andere darstellt oder eine Panne hat. Der Schalter befindet sich meist an der Mittelkonsole und wird durch zwei ineinander geschachtelte Dreiecke symbolisiert. Nach Betätigung blinkt der Schalter rot.
Mit insgesamt drei Bremslichtern signalisieren Sie dem nachfolgenden Verkehr Ihre Absicht, zu bremsen. Die Bremslichtanlage wird automatisch eingeschaltet, sobald Sie das Bremspedal betätigen und erlischt, sobald Sie es loslassen. Da diese Beleuchtung mitunter zu den wichtigsten Lichtern an Ihrem Auto zählt, ist eine regelmäßige Überprüfung mehr als ratsam. Defekte Bremslichter können ansonsten schnell zu Auffahrunfällen führen.
Genau wie das Bremslicht wird der Rückfahrscheinwerfer (je nach Fahrzeug auch in doppelter Ausführung) automatisch eingeschaltet. Sobald Sie den Rückwärtsgang einlegen, erleuchten die Rückfahrscheinwerfer, sodass diese einerseits die Straße ausleuchten und andererseits andere Verkehrsteilnehmer auf Ihr Fahrzeug aufmerksam machen.
Stand- und Parklicht sind schwächer als das Abblendlicht und dienen dazu, parkende Fahrzeuge innerorts für andere Verkehrsteilnehmer kenntlich zu machen. Durch die geringe Leistungsaufnahme der Glühlampen können Sie diese KFZ Beleuchtung für einen längeren Zeitraum betreiben. Sollte Ihre Batterie dadurch dennoch entleert werden, haben wir die besten Tipps zum Laden der Autobatterie für Sie zusammengefasst. Außerdem werden mit dem Standlicht die hintere Kennzeichenbeleuchtung sowie die Cockpitbeleuchtung aktiviert.
Meist lässt sich das Standlicht als Vorstufe zum Abblendlicht am selben Schalter einschalten. Sie erkennen dieses am Symbol mit zwei voneinander weg zeigenden Scheinwerfern mit jeweils drei horizontalen Linien. Je nach Fahrzeugmodell können Sie zudem auch nur eine Seite beleuchten. Bei dieser Prozedur müssen Sie meist den Blinkerhebel in die gewünschte Richtung bewegen und dabei die Zündung abstellen.
Das Begrenzungslicht ist eine Beleuchtung an den Seiten und Rändern eines Fahrzeugs. Dadurch bleibt auch bei schlechter Sicht die Breite, Höhe oder Länge des KFZ für andere erkennbar. Eingesetzt werden Begrenzungsleuchten hauptsächlich bei LKWs oder anderen schweren Fahrzeugen, die über die Maße eines konventionellen PKWs hinausgehen.
Weit heller als das Bremslicht leuchtet das Nebelschlusslicht am Heck Ihres Fahrzeugs. Betätigen Sie diese also nur, wenn tatsächlich schlechte Sicht herrscht, wie zum Beispiel bei dichtem Nebel, Regen oder Schneefall. Dadurch ist es folgenden Verkehrsteilnehmern möglich, ihr KFZ aus einer größeren Entfernung wahrzunehmen und dadurch Auffahrunfälle zu vermeiden. Verwenden sie Nebelschlussleuchten jedoch nicht, wenn die Sicht kaum eingeschränkt ist, da Sie sonst den Hintermann blenden können.
Einschalten lässt sich die Schlussleuchte entweder über einen Kombinationsdrehschalter, der auch Stand- und Abblendlicht regelt oder direkt am Lenkstockschalter. Sie erkennen diese am Scheinwerfer-Symbol, von welchem drei gerade, mit einer Wellenlinie durchgestrichene, horizontale Linien ausgehen. Am Armaturenbrett erfolgt ebenso eine Anzeige.
Mit diversen Assistenzsystemen soll das Fahren, vor allem bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen, verbessert werden.
Während simple Fernlichtassistenten lediglich das Licht entgegenkommender Fahrzeuge registrieren und dabei auf Abblendlicht umschalten, nutzen fortschrittlichere Systeme Kameras mit Bilderkennungssoftware. Allen gemein ist, dass dabei die Leuchtweite der Scheinwerfer angesteuert wird, sodass der Gegenverkehr in keinem Fall geblendet wird. Auf der anderen Seite wird jedoch eine maximale Leuchtweite angestrebt.
Die Weiterentwicklung, ein sogenanntes blendfreies Fernlicht, ist ein ständig eingeschaltetes Fernlicht, dessen Lichtkegel durch eine Walze gesteuert wird. Dadurch sind unterschiedliche Lichtverteilungen auf der Straße möglich.
Matrix-Scheinwerfer bestehen aus mehreren, eigenständig ansteuerbaren Modulen, welche in jeweils eine bestimmte Richtung leuchten. Eine Kamera hinter der Frontscheibe registriert hier ebenso den Straßenverkehr und schaltet einzelne Elemente des Scheinwerfers aus oder ein.
Ein großes Problem stellen hier vor allem entgegenkommende Fahrzeuge mit einseitig defekter Lichtanlage dar. Diese werden vom Fernlichtassistenten meist zu spät erkannt und trotzdem geblendet.
Je nach Beladung verändert sich der Winkel, in welchem die Scheinwerfer Ihres Fahrzeugs die Fahrbahn beleuchten. Ein voll beladener Kofferraum lässt das Heck leicht absinken, sodass die Scheinwerfer weiter nach oben leuchten. Korrigieren können Sie dies entweder manuell mit Hilfe der Leuchtweitenregulierung – oder aber automatisch. Dabei wird der Neigungswinkel Ihres KFZ gemessen und dementsprechend der Lichtkegel nach oben oder unten korrigiert.
Xenon- und LED-Scheinwerfer nutzen in der Regel eine automatische Leuchtweitenregulierung, da ansonsten der Gegenverkehr selbst durch das Abblendlicht gestört werden könnte.
Bei neueren Modellen prüft der Bordcomputer die Glühlampen auf Funktion. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie unbedingt regelmäßig einen Lampencheck durchführen. Ebenso ist es wahrscheinlich, dass andere Verkehrsteilnehmer Sie mit Hilfe der Lichthupe auf defekte Autobirnen aufmerksam machen. Tauschen Sie diese umgehend aus und führen Sie optimalerweise ein kleines Set mit Ersatzglühlampen mit sich.
Bei Halogenscheinwerfern gestaltet sich der Tausch von Leuchtmitteln relativ einfach. Sofern Sie wissen, welche Lampe defekt ist, können Sie bereits ein baugleiches Exemplar beim Händler organisieren. Bei Arbeiten an stromführenden Teilen sollten Sie stets darauf achten, dass die Zündung sowie das Licht ausgeschaltet sind. Öffnen Sie Motorhaube oder Kofferraum und entfernen Sie etwaige Abdeckungen des Scheinwerfers. Heckscheinwerfer können zudem durch eine Verkleidung im Kofferraum verdeckt sein, welche erst geöffnet oder zur Seite geschoben werden muss. Lesen Sie im Zweifelsfall im Fahrzeughandbuch nach.
Lösen Sie die Arretierung am Stecker, sofern vorhanden. Nehmen Sie im nächsten Schritt den Stecker vorsichtig von der Glühlampe ab, ziehen Sie aber nicht am Kabel selbst. Ist ein Metallbügel vorhanden, welcher das Leuchtmittel in Position hält, müssen Sie diesen ebenfalls lösen. Bei wenig Platzangebot ist dies oft eine mühsame Angelegenheit. In den meisten Fällen löst sich die Arretierung, indem die beiden Enden der Klammer zusammengedrückt und ausgehebelt werden. Sollten Sie unsicher sein, machen Sie während des Ausbaus einige Fotos, sodass der Einbau in umgekehrter Reihenfolge nachvollziehbar ist.
Fassen Sie das neue Leuchtmittel keinesfalls mit bloßen Fingern am Glas an. Sie würden eine hauchdünne Fettschicht auf der Oberfläche hinterlassen, welche das Material frühzeitig ermüden lässt. Verwenden Sie idealerweise dünne Stoffhandschuhe.
Achten Sie beim Einsetzen der neuen Lampe darauf, dass diese in der vorgegebenen Nut einrastet. Ansonsten wäre eine Fixierung mit dem Bügel schwierig und der Lichtkegel würde nicht auf den Boden treffen. Drücken Sie den Bügel an den Enden zusammen und kippen ihn über den Sockel der Lampe, sodass dieser dort einrastet. Prüfen Sie das Leuchtmittel nochmals auf sicheren Halt, bevor Sie den Stecker und die Abdeckung wieder anbringen. Schalten Sie abschließend die Zündung ein und prüfen die korrekte Funktion des Scheinwerfers.
LED- und Xenon-Lampen sollten Sie hingegen nicht selbst wechseln, sondern dem Fachmann überlassen. Bei Ersteren ist meist ein kompletter Scheinwerfertausch notwendig, da LEDs meist fest verbaut sind. Zweitere arbeiten mit Hochspannungen von mehreren tausend Volt und beherbergen auch mit abgeschalteter Zündung oftmals noch eine gefährliche Restspannung in den Kondensatoren.
Besuchen Sie einfach einen unserer ChipsAway Standorte in ganz Österreich oder vereinbaren Sie einen Termin, sollten Sie sich beim Leuchtmitteltausch unsicher sein.
Beim PKW-Anhänger gelten dieselben Vorschriften wie für andere zweispurige Fahrzeuge, da bei der Nutzung die Lichtanlage hinten am Fahrzeug verdeckt wird. Deshalb sind hier ebenso Blinker, Bremslichter sowie Rückleuchten zwingend notwendig. Rückfahrscheinwerfer und Nebelheckleuchten entfallen meist. Prüfen Sie vor Fahrtantritt immer die korrekte Funktion der Leuchten am Anhänger und der Zugmaschine. Stellen Sie außerdem sicher, dass der Stecker korrekt in der Steckdose der Anhängerkupplung eingerastet ist und sich während der Fahrt nicht lösen kann.
Fällt der Anhänger breiter als das Zugfahrzeug aus, ist es notwendig, dass dieser ebenfalls mit Begrenzungsleuchten ausgestattet ist. Ansonsten könnten entgegenkommende oder überholende Fahrzeuge dessen Breite unterschätzen.
Einspurige Krafträder, wie Mopeds und Motorräder, müssen unabhängig von Sicht und Wetter immer mit eingeschaltetem Abblend- oder Tagfahrlicht unterwegs sein. Fest vorgeschrieben sind Abblendlicht und Fernlicht (im Einzelfall auch zwei Scheinwerfer mit geringem Abstand zueinander), Fahrtrichtungsanzeiger, Bremsleuchte, Standlicht, Rückstrahler sowie Schlussleuchte(n). Nebelscheinwerfer sind nach EG-Recht ebenfalls zulässig, aber nicht verpflichtend. Warnblinker sind nur an Motorrädern zulässig, nicht an Kleinkrafträdern.
Bei Leicht- und Kleinkrafträdern mit einer Maximalgeschwindigkeit unter 50 km/h sind Blinker, Kennzeichenbeleuchtung und Bremslichter nicht zwingend notwendig.
Der Wechsel des Leuchtmittels erfolgt hier ähnlich wie bei zweispurigen Fahrzeugen, wobei die Glühlampen möglicherweise etwas schwieriger erreichbar sind. Bei vielen Motorrädern lässt sich jedoch der Scheinwerfer wegklappen oder abnehmen. Sollten Sie sich nicht sicher sein, wie Sie am besten vorgehen, konsultieren Sie die Betriebsanleitung Ihres Kraft- oder Kleinkraftrads.
Die Lichtanlage eines KFZ unterliegt in Österreich einigen Vorschriften, sodass Sie bestimmte Leuchten nur zu gewissen Gegebenheiten nutzen dürfen.
Gerade im Automobilsektor existieren viele verschiedene Sockeltypen bei Glühbirnen, die sich, je nach Fahrzeug, voneinander unterscheiden können. Alle Glühlampen besitzen jedoch einen Sockel ohne Gewinde, da verschraubte Lampen sich während der Fahrt lockern würden. In den meisten Fällen halten Federn und Arretierungen das Leuchtmittel in Position.
Dieser Typ Glühlampe wird in der Regel für Blinker, Bremslichter und Begrenzungsleuchten verwendet. Es existieren außerdem Varianten mit zwei Glühfäden, sodass in diesem Fall Rück- und Bremslicht in einer Lampe kombiniert werden. Die Sockelbauform mit dem Kürzel BA (Bajonett, Automotive) wird außerdem häufig im Innenraum verbaut und ist deshalb überaus vielseitig.
Die Zahl nach dem Kürzel steht für den Durchmesser in Millimetern. Des Weiteren werden die Buchstaben s (single, einfacher Anschluss), d (double, doppelte Kontaktzahl), t (triple, drei Kontakte) sowie q (quadruple, vier Anschlussmöglichkeiten) genutzt. Zudem bezeichnet der Zusatz Y (yellow, Gelb) eine gelb eingefärbte Lampe, zum Beispiel für Blinker.
Je nach Fahrzeugmodell sind, vor allem bei älteren KFZ ohne Xenonscheinwerfer, Einfaden-Halogenlampen mit den Bezeichnungen H1, H3, HB3, H7 oder H9 verbaut. Mit steigender Zahl erhöht sich ebenso die Leuchtdichte bei geringerem Energieverbrauch. Dabei ist für jede Anwendung eine separate Glühbirne notwendig. Einzig die H4-Version ist mit zwei Glühfäden ausgestattet und erfüllt gleichzeitig die Funktion des Fern- und des Abblendlichts. Diverse Leuchtmittel existieren mit den Zusätzen +30, +50 oder +90, welche besagen, dass eine noch höhere Lichtausbeute als bei konventionellen H7-Birnen möglich ist.
Ebenso existieren diverse Kennzeichnungen bei Xenon-Leuchtmitteln. Diese beginnen mit einem D (discharge, Entladungslampe), gefolgt von der Versionsziffer und einem Buchstaben für den Lampentyp. Letzterer lautet entweder S (mit klarem Glaskolben für die Verwendung in Linsenscheinwerfern) oder R (für den Einbau in Reflektor-Scheinwerfern). Bei der Version D1 handelt es sich um die ersten Modelle von Xenon-Leuchtmitteln ohne UV-Schutzkolben. Hier ist das Zündteil direkt integriert. Der Nachfolger D2 besteht nur noch aus Brenner und Sockel. Beide Systeme sind nicht untereinander kompatibel. Die Versionen 3 und 4 stellen lediglich quecksilberfreie Varianten von D1 und D2 dar.
Am einfachsten können Sie die Lichtanlage Ihres KFZ mit einer weiteren Person prüfen. Setzen Sie sich ans Steuer, aktivieren die Zündung und betätigen Sie der Reihe nach alle Leuchten und Scheinwerfer. Ihr Helfer prüft von außen, ob die jeweilige Lampe einwandfrei funktioniert. In einer Garage oder vor einer Wand können Sie die Prüfung auch allein durchführen. Anhand der Reflexionen lässt sich die Funktion der Leuchten ebenso feststellen. Vor allem, wenn Sie Ihr Fahrzeug winterfest machen, ist die Kontrolle der Lichtanlage unerlässlich.
Mit Begrenzungslicht, auch Umrissleuchte genannt, sind Glühlampen gemeint, die dafür installiert werden, die Umrisse eines Fahrzeugs zu markieren. Dadurch können andere Verkehrsteilnehmer auch bei schlechten Sichtverhältnissen die Länge, Breite und Höhe besser einschätzen. Eingesetzt werden diese vorwiegend bei LKWs, Anhängern und sonstigen schweren Fahrzeugen. Derselbe Terminus findet sich oftmals auch bei PKWs wieder und definiert dort das Standlicht – da auch bei diesem die Umrisse mehr oder weniger definiert werden.
Eine generelle Verpflichtung, mit Licht am Tag zu fahren, gibt es in Österreich nicht. Jedoch ist es sinnvoll bei schlechten Sichtverhältnissen, zum Beispiel bei Regen, Nebel oder Dämmerung, das Abblendlicht zu nutzen. In diesen Fällen ist es hilfreich auch tagsüber das eigene Auto zu beleuchten, sodass Sie von anderen Verkehrsteilnehmern besser wahrgenommen werden. Dafür eignen sich das Tagfahrlicht (aber nicht gemeinsam mit dem Abblendlicht), das Abblendlicht, die Nebelscheinwerfer oder beide zusammen.
In Zeiten, in denen Motoren noch per Handkurbel gestartet wurden und ein Generator lediglich für die Versorgung der Glühlampen verbaut war, etablierte sich die Bezeichnung „Lichtmaschine“. In modernen KFZ werden Drehstromgeneratoren vom Motor angetrieben. Diese versorgen sowohl die Batterie als auch eine Vielzahl weiterer Verbraucher mit elektrischer Energie.
Zusätzliche Scheinwerfer sind rechtlich gesehen ein heikles Thema. Zwar ist es in der Regel erlaubt, sogenannte Arbeitsscheinwerfer zu montieren. Diese dürfen jedoch nicht auf öffentlichen Straßen betrieben werden. Außerdem ist es notwendig, diese unabhängig von der restlichen Lichtanlage aus- und einschalten zu können. Ebenso müssen die Scheinwerfer bei Nichtbenutzung mit einer Abdeckung versehen werden, um andere Verkehrsteilnehmer nicht mit Reflexionen zu blenden.
Der Kunststoff von Scheinwerfern ist im Lauf der Zeit vielen Widrigkeiten und Umwelteinflüssen ausgesetzt. Kratzer und Schlieren sind das Ergebnis. Das sorgt nicht nur für einen Verlust an Leuchtkraft, sondern ebenso zu unschönem Streulicht, das den Gegenverkehr blenden kann. Während eine intensive Reinigung des Scheinwerfers noch kein Problem darstellt und mitunter Abhilfe schafft, ist eine Politur laut Gesetzgeber eine Veränderung des Bauteils – und deshalb nicht gestattet. Hier ist dann entweder der Besuch beim Profi oder ein Tausch notwendig.
Was bei modernen LED-Leuchtmitteln weniger ein Problem darstellt, ist bei älteren Halogenscheinwerfern ein Grund, diese bereits vor ihrem Ableben auszutauschen. Während der gesamten Lebensdauer verlieren Letztere nämlich bis zu 30 Prozent an Leuchtkraft.
Bei Xenon-Brennern ist dies nicht anders. Diese verlieren zwar deutlich langsamer an Helligkeit, verfärben sich jedoch zusätzlich, bevor sie sich endgültig verabschieden. Bei beiden Leuchtmitteln passiert der Leuchtkraftverlust jedoch so langsam, dass Sie sich wahrscheinlich daran gewöhnen und den Unterschied erst nach dem Wechsel der Leuchtmittel bemerken.
Während Halogenlampen einen großen Teil der zugeführten Energie in Wärme umwandeln und die Lichtausbeute daher eher bescheiden ausfällt, sind Xenon- oder LED-Leuchtmittel wesentlich effizienter. Xenon-Brenner haben meist eine Leistungsaufnahme von 35 Watt, verglichen mit 55 Watt bei Halogenlampen. LED-Scheinwerfer gehen noch einen Schritt weiter und warten mit noch mehr Effizienz und Robustheit auf. Die Leuchtkraft liegt subjektiv betrachtet etwas über der von Xenon- oder Halogenlampen, was vor allem der Lichtfarbe geschuldet ist. Diese hat keinen Gelbstich, sondern ist nahe am Tageslichtweiß.
Beim Abblendlicht handelt es sich um zwei Frontscheinwerfer, die mit ihrem Lichtkegel die Fahrbahn etwa 50 bis 75 Meter ausleuchten. Bei Dunkelheit ist dieses verpflichtend einzuschalten, am Tag kann das Abblendlicht ebenso als Tagfahrlicht verwendet werden. In den meisten Fahrzeugen ist ein asymmetrisches Abblendlicht verbaut, sodass der rechte Scheinwerfer etwas weiter leuchtet als der linke. Dadurch sind Straßenrand und Beschilderung besser zu erkennen. Gleichzeitig verringert sich der Blendeffekt auf den Gegenverkehr.
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