Ein Parkschaden ist schnell passiert. Egal ob Sie der Verursacher sind oder selbst ein Geschädigter – der Ärger ist in jedem Fall groß. Doch wer bezahlt den Parkschaden und wer ist für die Reparatur zuständig? Wann muss ich eine Parkdelle melden und was bedeutet eigentlich Fahrerflucht? ChipsAway verrät Ihnen, was es bei einem Parkschaden in Österreich zu beachten gibt.
Von einem Parkschaden ist die Rede, wenn ein geparktes Auto durch ein unbekanntes Fahrzeug beschädigt wird. Das ist beispielsweise beim Ausparken oder Einparken des Wagens keine Seltenheit.
Ist der Verursacher eindeutig bekannt, gilt das streng genommen nicht als Parkschaden. Wenn beide Fahrzeuge in Bewegung sind, liegt ebenso kein Parkschaden vor.
Der Verursacher eines Parkschadens ist zur umgehenden Meldung bei der nächsten Polizeistelle verpflichtet. Das bedeutet, die Meldung darf nicht unnötig aufgeschoben werden. Der Zeitpunkt der Meldung kann mitunter sehr streng ausgelegt werden. Ein Zettel oder eine Visitenkarte in der Windschutzscheibe reichen nicht aus!
Erfolgt keine umgehende Meldung des Parkschadens, spricht man von Fahrerflucht. Begehen Sie Fahrerflucht, haben Sie eine Verwaltungsstrafe zu befürchten. Diese kann bei Sachschäden, je nach Schwere des Vergehens, bei 100 bis 2.000 Euro liegen.
Die Schuldfrage ist bei Parkschäden klar geregelt: Den Lenker des fahrenden Autos trifft die Schuld.
Die Haftpflichtversicherung des Verursachers ist verpflichtet, den entstandenen Schaden am anderen Fahrzeug zu begleichen. Ist der Verursachernicht bekannt, nützt dem Geschädigten sein Anspruch gegen die Versicherung reichlich wenig. Um dennoch nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, kommt es darauf an, ob der Geschädigte selbst eine entsprechende Kaskoversicherung hat.
Deckt Ihre Versicherung die Reparatur des Parkschadens, erstatten Sie sofort bei der Polizeistelle Anzeige gegen „Unbekannt“. Um späteren Diskussionen zu entgehen, empfiehlt sich ebenso eine rasche Meldung des Schadens bei Ihrer Versicherung.
Haben Sie allen Meldepflichten genüge getan, ist nach Schadenseintritt grundsätzlich drei Jahre Zeit bis Ihre Forderung gegen die Versicherung verjährt. Nachdem Rostbefall bei Lackschäden eine Rolle spielen kann, ist eine baldige Reparatur empfehlenswert. Wenn Sie mehrere Schäden zusammenkommen lassen, besteht außerdem die Gefahr, dass der Reparatursachverständige Ihrer Versicherung einen wirtschaftlichen Totalschaden feststellt. In diesem Fall wird Ihre Reparatur leider nicht mehr vollständig beglichen.
Parkschaden nach Möglichkeit sofort reparieren lassen.
Nachdem Sie den Schaden bei der Versicherung gemeldet haben, besuchen Sie am besten den nächsten ChipsAway Standort. Sie brauchen hierfür keinen Termin. Ihr ChipsAway Annahmetechniker nimmt sich dem Problem an und koordiniert mit Ihrer Versicherung einen Begutachtungstermin. Deckt Ihre Versicherung Parkdellen oder Parkkratzer nicht, beraten wir Sie selbstverständlich unverbindlich vor Ort bezüglich Kosten und Dauer für die Reparatur Ihres Parkschadens.
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Mehr InformationenFür den Fall, dass Sie mit Ihrem Fahrzeug ein anderes parkendes Kfz beschädigt haben, gelten strenge Fristen zur Meldung. Ganz wichtig ist, dass Sie den Schaden zuerst bei der nächsten Polizeistation melden, um dem Tatbestand der Fahrerflucht zu entgehen. Das kann nämlich mitunter richtig teuer werden. Darüber hinaus sollten Sie den Parkschaden bei Ihrer Versicherung melden. Die Frist beträgt hier eine Woche. Schildern Sie in Ihrer Schadensmeldung den genauen Unfallhergang und geben Sie lieber zu viele Daten zum Unfallort an als zu wenige. Geben Sie außerdem alle entstandenen Schäden bekannt und dokumentieren diese im Idealfall mit Fotos. Eine handgeschriebene Nachricht mit Ihren Kontaktdaten auf der Windschutzscheibe des beschädigten Vehikels reicht nicht aus.
Häufig kommt es vor, dass Parkschäden vom Verursacher nicht gemeldet werden. Sobald Sie einen Parkschaden an Ihrem Auto entdecken, sollten Sie umgehend der nächsten Polizeistation den Schaden melden. Diese Anzeige benötigen Sie nämlich für Ihre Versicherung, mit der Sie sich ebenfalls innerhalb einer Woche in Verbindung setzen sollten. Diese stellt im Regelfall einen Sachverständigen, welcher den Schaden begutachtet, bevor dieser behoben wird. Sind die Daten des Verursachers bekannt, sollten Sie nicht nur mit Ihrer eigenen, sondern auch mit der Versicherung der Gegenpartei Kontakt aufnehmen. Dadurch stellen Sie sicher, dass Ihre Versicherungsansprüche auch geltend gemacht werden können. Dokumentieren Sie zudem den genauen Unfallhergang direkt vor Ort.
Die Versicherungsbedingungen variieren von Anbieter zu Anbieter und von Tarif zu Tarif. Ungeachtet dessen verhält es sich bei einem Parkschaden genauso wie auch bei einem Unfall auf offener Straße. Haftpflichtversicherungen übernehmen Schäden, die an fremden Kraftfahrzeugen verursacht wurden. Kaskoversicherungen decken zudem auch Reparaturen am eigenen Fahrzeug ab. Dabei sollten Sie als Versicherungsnehmer jedoch darauf achten, dass eine Teilkaskoversicherung häufig nur in Verbindung mit einer Parkschadenversicherung für den Schaden aufkommt. Zudem ist mit einem relativ hohen Selbstbehalt zu rechnen. Vollkaskoversicherungen hingegen übernehmen den entstandenen Schaden am eigenen Auto in der Regel gänzlich, ohne dass Sie dafür aufkommen müssen. Wir haben die besten Tipps zu Autoversicherungen für Sie zusammengefasst.
Verursachen Sie einen Parkschaden an einem fremden Fahrzeug, greift in der Regel Ihre Haftpflichtversicherung. Wenn ein anderes Auto Ihr Auto beschädigt, wird der Schaden durch die Versicherung des Verursachers übernommen. Anders verhält es sich jedoch, wenn der Fahrer, der den Schaden herbeigeführt hat, nicht ausfindig gemacht werden kann. Je nach Anbieter und gewähltem Versicherungstarif wird die Reparatur durch die eigene Versicherung übernommen. Informationen dazu finden Sie in Ihrer Versicherungspolizze. Fragen Sie am besten gleich direkt bei Ihrem Anbieter nach. Oftmals ist es jedoch so, dass Parkschäden im Basistarif der Teilkasko nicht reguliert werden. Allerdings besteht bei einigen Versicherern die Möglichkeit, den Versicherungsschutz um einen Parkschadentarif, häufig mit Selbstbehalt, zu erweitern.
Ob ein versicherter Parkschaden an einen Selbstbehalt gekoppelt ist, hängt vor allem vom gewählten Tarif ab. Im Allgemeinen müssen Sie bei einer Teilkaskoversicherung mit entsprechender Zusatzpolizze höchstwahrscheinlich tiefer in die Tasche greifen, als das bei einer Vollkaskoversicherung der Fall wäre. Jedoch sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass ein regulierter Schaden durch die Versicherung auch Nachteile mit sich ziehen kann, wie zum Beispiel die Rückstufung im Bonus-Malus-System. Deshalb sollten Sie, bevor Sie den Schaden der Versicherung melden, erst einmal einen Kostenvoranschlag bei einer Werkstatt einholen. So können Sie abschätzen, ob sich eine Regulierung des Schadens durch die Kfz-Versicherung überhaupt lohnt.
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